Allgemeine Geschäfts- und Zahlungsbedingungen
des Solid-Systems-IT Büro für
IT-Beratung, Software-Entwicklung und Systemarchitektur
Letzter Stand: 11.12.2015.
1. Geltungsbereich und
Vertragsschluss
Diese allgemeinen
Geschäftsbedingungen gelten für alle
Vertragsbeziehungen und vorvertraglichen Verhandlungen
mit Kunden, unabhängig von Art und Umfang der
Leistung im Rahmen laufender und zukünftiger
Geschäftsverbindungen.
Allgemeine
Geschäftsbedingungen des Kunden werden ausdrücklich
nicht Vertragsinhalt, auch wenn ihnen seitens der
Solid-Systems-IT nicht ausdrücklich widersprochen
wird.
Für den Fall das der Kunde die nachfolgenden
allgemeinen Geschäfts-bedingungen nicht gelten lassen
will, hat er dies vorher schriftlich der
Solid-Systems-IT anzuzeigen. Mündliche, telefonische
und telegrafische Vereinbarungen bedürfen zu ihrer
Wirksamkeit der schriftlichen Bestätigung. Unsere
Angebote sind freibleibend und unverbindlich; sie
dienen allein der Aufforderung des Kunden zur Abgabe
eines Auftrages; dessen Annahme bleibt
Solid-Systems-IT vorbehalten.
2.1 Preise
Alle Preise, auch diejenigen
in der Auftragsbestätigung sind freibleibend. Für den
Fall wesentlicher Änderungen der den Preis
bestimmender Faktoren vor endgültiger Abwicklung der
Bestellung bleibt eine entsprechende Anpassung an
diese Änderungen vorbehalten.
2.2 Aufwandsangaben und Kostenschätzungen
Um dem Kunden faire und günstige Konditionen zu
bieten, verwendet Solid-Systems-IT keine gedeckelten
Kostenpläne ( = Kostenerfahrungsschätzung +
zus. fixer Kostenpufferbetrag) sondern gibt nur
Kostenerfahrungsschätzungen für die Dienstleistungen
an. Diese sind in jenem Rahmen verbindlich, dass
sich die schätzenden Mitarbeiter von
Soldid-Systems-IT nach bestem Wissen und aktuellem
Stand der Technik an den bestehenden
Erfahrungswerten zu orientieren verpflichten. Weiter
verpflichten sich die Mitarbeiter von
Solid-Systems-IT, nicht geplante Mehrkosten, durch
die von Solid-systems-IT Mitarbeiter verschuldeten
groben Fehler und Fahrlässigkeiten in den
Kalkulationen dem Auftraggeber nicht weiter
zureichen. Sollte der Auftraggeber bis zur
Erbringung der Dienstleistung nicht anders von den
Auftragnehmern unterrichtet worden sein (siehe
nächster Punkt: Regelung im
Kostenschätzungs-nachbesserungsfall), ist der
tatsächliche Netto-Aufwand durch den Kostenvoranschlag
plus 10% des Netto-Arbeitspreises des
Kostenvoranschlages - zur Sicherheit des
Auftraggebers - als gedeckelt zu verstehen. Für
Kostenvoranschläge, deren Netto-Betrag kleiner oder
gleich 700 Euro liegt, wird eine pauschale
Mehrkostenmaximalgrenze von 70 Euro als Deckelung
gesetzt. Weitere Verbindlichkeiten bestehen im Allgemeinen
nicht. Insbesondere können sich in der Komplexität
bei dem Einsatz moderner IT
Infrastrukturlandschaften nicht kalkulierbare
Probleme ergeben, welche vor der vollständigen
Erbringung der Dienstleistung zur Nachbesserung von
Kostenvoranschlägen führen können. Mit einer
Vertragsbeziehung zwischen Solid-Systems-IT
Mitarbeitern und Auftraggebern willigen die
Auftraggeber darin ein, diesen Umstand billigend zur
Kenntnis genommen zu haben.
2.3 Regelung im Kostenschätzungsnachbesserungsfall
Solid-Systems-IT Mitarbeiter verpflichten sich dem
Auftraggeber weiterhin darin,
bei Bekanntwerden unerwarteter Probleme im
Zusammenhang mit der Erbringung einer vereinbarten
Dienstleistung, welche eine Kostenerhöhung um mehr
als 10% (beziehungsweise bei
Netto-Kostenvoranschlägen unter 701 Euro, um mehr
als 70 Euro) gegenüber dem geschätzten Netto
Arbeitsbetrages bedeutet, die Arbeiten vorübergehend
einzustellen, dem Kunden umgehend zu informieren
und mögliche Alternativen oder Planänderungen zu
erörtern.
3. Auftragsannullierung
Auftragsannullierungen
bedürfen der ausdrücklichen schriftlichen
Zustimmung durch Solid-Systems-IT.
4. Lieferung
Alle von der
Solid-Systems-IT genannten Liefertermine sind
unverbindliche Liefertermine , es sei denn, dass ein
Liefertermin ausdrücklich schriftlich vereinbart
wird. Verlangt der Kunde nach Auftragerteilung
Änderungen oder Ergänzungen des Auftrages oder treten
sonstige Umstände ein, die der Solid-Systems-IT eine
Einhaltung des Liefertermins unmöglich machen, obwohl
die Solid-Systems-IT diese Umstände nicht zu
vertreten hat, so verschiebt sich der Liefertermin um
einen angemessenen Zeitraum. Wird die
Solid-Systems-IT an der rechtzeitigen
Vertragserfüllung z. B. durch Beschaffungs-,
Fabrikations- oder Lieferstörungen bei ihr oder ihrem
Zulieferanten gehindert, so gelten die allgemeinen
Rechtsgrundsätze mit der Maßgabe, dass der Kunde nach
Ablauf von einem Monat eine Nachfrist von 6 Wochen
setzten kann. Ist die Nichteinhaltung eines
verbindlichen Liefertermins nachweislich auf Krieg,
Aufruhr, Streik oder Aussperrung oder aus sonstige
nach allgemeinen Rechtsgrundsätzen von der
Solid-Systems-IT nicht zu vertretende Umstände
zurückzuführen, so wird die Lieferfrist angemessen
verlängert. Der Kunde kann vom Vertrag zurücktreten,
wenn die Solid-Systems-IT nach Ablauf der
verlängerten Frist eine angemessene Nachfrist zur
Lieferung nicht erfüllt Der Rücktritt hat schriftlich
zu erfolgen. Wird der Solid-Systems-IT die
Vertragserfüllung aus den vorgenannten Gründen ganz
oder teilweise unmöglich, so wird sie von ihrer
Lieferpflicht befreit.
4.1 Notfallsupport
Diese
Form der Dienstleistung wird von Solid-Systems-IT
ausschließlich Kunden angeboten, welche sich bereits
zum Eintreten eines System-Notfalls in geschäftlichen
Beziehungen mit Solid-Systems-IT befinden. Hierbei ist
ein Notfall im engeren Sinne als ein Defekt von durch
Solid-Systems-IT bereitgestellte oder betreute
Computerbetriebsysteme und Software zu
verstehen. Weiter wird vorrausgesetzt, dass die
Nichtbehebung des Systemdefekts des Kunden im Zeitraum
weniger Tage schwerwiegende, schädigende Konsequenzen
für den Kunden in juristischem oder finanziellem Sinne
mit sich zu bringen droht. Ein Beispiel ist die
Nichteinhaltung eines Liefervertrages durch den Kunden
gegenüber Dritten.
Darüber hinaus darf der Systemfehler nicht fahrlässig
durch den Notfallsupport in Anspruch nehmenden Kunden
bedingt worden sein.
Notfallsupport ist dahingehend von gewöhnlichem
Support zu unterscheiden, dass diese Dienstleistung
durch Solid-Systems-IT priorisiert gegenüber gewöhnlichen
Nichtnotfalldienstleistungen in der Reihenfolge der
Bekanntmachung des Eintretens des
Notfallsupportbedarfs bei Solid-Systems-IT durch den
Inanspruchnehmer, abgearbeitet wird. Hierbei wird von
Solid-Systems-IT versucht, schnellstmöglich für den
Systemdefekt eine kurz oder mittelfristig tragbare,
möglicherweise provisorische Lösung bereitzustellen,
die dem Kunden Linderung seines Notstandes bedeutet
und deren vollständige langfristige Lösung im Umfang
einer normal priorisierten Dienstleistung durch
Solid-Systems-IT nachträglich von den Kunden
beauftragt werden kann. Über das bereits bestehende
Geschäftsverhältnis zwischen dem Notfall erleidenden
Kunden und Solid-Systems-IT ist ein schriftlicher
Vertrag zur Notfalldienstleistungsbereitschaft von
Solid-Systems-IT bezüglich dem, durch den Systemdefekt
betroffenen Computersystem des Kunden erforderlich,
welcher mindestens vier Wochen vor dem Eintreten des
Defektes abgeschlossen wurde. Solid-Systems-IT
übernimmt mit der Leistung von Notfallsupport
keinerlei Garantie oder Haftung gegenüber den
in Verzug oder anderweitige Gefahr geratenen
Verpflichtungen vertraglicher Natur, welche der in
Notfall geratene Kunde gegenüber Dritten schuldet.
4.2 Arbeitszeiten
Die regulären
Geschäfts- und Arbeitszeiten von Solid-Systems-IT
sind, soweit nicht anders schriftlich vereinbart,
Werktags von 9 bis 18 Uhr.
In Fällen eines
berechtigten Notfallsupports nach Abs. 4.1 dieser
AGB. können Mitarbeiter von Solid-Systems-IT auch
außerhalb dieser Arbeitszeiten tätig werden, es
besteht jedoch keinerlei Anspruch des Kunden auf
Dienstleistung durch Solid-Systems-IT außerhalb von
regulären Werktagen und Zeiten.
Abwesenheit der Mitarbeiter von Solid-Systems-IT
bedingt durch höhere Gewalt, Krankheit oder
vorher angekündigten Urlaub sind ebenfalls nicht als
regulärer Arbeitszeitraum von Solid-Systems-IT zu
rechnen.
4.3 Lieferung nach 4. : Ergänzung zum
Notfallsupport
Durch die den zu leistenden
Notfallsupport an einem oder mehreren Kunden können
Dritten, die ebenfalls Kunden von Solid-Systems-IT
sind und aktuell noch nicht abgeschlossene Projekte
mit Solid-Systems-IT besitzen, Verzögerungen
entstehen. Die Kunden von Solid-Systems-IT erklären
sich im gemeinsamen Interesse bereit, Verzögerungen,
die 4 Wochen nicht überschreiten und durch legitimen
Notfallsupport von Solid-Systems-IT verursacht sind,
billigend in Kauf zu nehmen. Sollte die Verzögerung
diese 4 Wochen überschreiten, ist der betroffene Kunde
berechtigt, schriftlich von dem Vertrag mit
Solid-Systems-IT zurückzutreten, Aufwände für die von
Solid-Systems-IT bereits geleistete Arbeit an den vom Vertrag
zurücktretenden Kunden sowie andere diesbezügliche
Unkosten sind Solid-Systems-IT durch die zurücktretende
Vertragspartei zu erstatten, die Ansprüche auf eine
weitere Fertigstellung des Projektes erlischt über dies
mit der Rücktrittsbekundung des Kunden.
Kunden, welche Notfallsupport von Solid-Systems-IT
erfahren und deren andere,
Nichtnotfallsupport-Projekte mit Solid-Systems-IT
dadurch in Verzug geraten, entsteht daraus jedoch kein
Rücktrittsrecht gegenüber den gemeinsamen
Nichtnotfallsupport-Projekten mit Solid-Systems-IT.
5. Zahlung und Verzug
Hardware und
Software werden auch im Rahmen eines Gesamtauftrages
sofort in Rechnung gestellt. Alle Rechnungen der
Solid-Systems-IT sind innerhalb von 10 Tagen ab
Rechnungsdatum zahlbar. Maßgebend ist das Datum des
Einganges der Zahlung bei der Solid-Systems-IT. Kommt
der Kunde mit fälligen Zahlungen mehr als 7 Tage in
Verzug, so ist die Solid-Systems-IT berechtigt,
Verzugszinsen in Höhe von 5% über dem jeweiligen
Referenzzinssatz der Europäischen Zentralbank zu
berechnen. Kommt es im Rahmen eines
fortlaufenden Wartungs- oder
Pflegevertrags zum Zahlungsverzug der durch den Kunden
an Solid-Systems-IT dafür geschuldeten Posten von mehr
als vier Wochen, steht es Solid-Systems-IT frei, in dem
entsprechenden Vertag so lange leistungsfrei zu bleiben, bis
sämtliche ausstehenden Posten mit dem Kunden durch den
Kunden beglichen wurden. Die hierdurch ausbleibenden
wiederkehrenden Leistungen aus dem Vertrag nimmt der
Kunde durch seinen Zahlungsverzug billigend in Kauf.
Die Verpflichtung zur Entrichtung der
aus dem Vertrag entstandenen, wiederkehrenden Gebühren
durch den Kunden erlischt auch in der Zeit, in welcher
Solid-Systems-IT leistungsfrei bleibt, dadurch nicht.
Weitere Ansprüche bleiben unberührt.
6. Rücktrittsrecht
Hängt die
Liefermöglichkeit von der Belieferung durch einen
Vorlieferanten ab und scheitert diese Belieferung aus
Gründen, die Solid-Systems-IT nicht zu vertreten hat,
so ist Solid-Systems-IT
zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.
Erhält Solid-Systems-IT
nach Vertragsschluss Kenntnis von Tatsachen, die auf
fehlende Kreditwürdigkeit des Kunden schließen lassen,
so ist Solid-Systems-IT zum Rücktritt berechtigt, wenn der Käufer
trotzdem zur Zug-um-Zug-Leistung oder
Sicherheitsleistung nicht bereit ist.
7. Patent- und Urheberrechte
Die
Solid-Systems-IT bleibt Inhaberin aller Urheber-, und
Nutzungsrechte an der dem Kunden überlassenen
Software, einschließlich der gesamten Dokumentation,
auch wenn der Kunde sie verändert. Ohne die
schriftliche Zustimmung von Solid-Systems-IT dürfen
weder die Software noch
die Unterlagen, weder mittelbar noch unmittelbar,
Dritten zugänglich gemacht werden.
8. Überlassung von Software
Zwischen
der Solid-Systems-IT
und dem Kunden wird in einem gesonderten Vertragswerk,
dem Rahmenvertrag, folgendes geregelt:
Vertragsgegenstand, Vertragsdauer, Leistungsumfang,
Nutzungsbedingungen für die beschriebene Software,
Nutzung von Fremdsoftware, Beratungs- und
Pflegeleistungen, Mitwirkungspflichten des Kunden, die
Abnahme durch den Kunden, die Vergütung, die
Gewährleistung, Haftung, Geheimhaltung und
Datenschutz.
Welche Leistungen im einzelnen von
Solid-Systems-IT zu
erbringen sind ergibt sich aus den Leistungsscheinen
und dem Software-Pflegevertrag, die als Anlagen zu dem
Rahmenvertrag genommen werden. Die Solid-Systems-IT
gewährt dem Kunden das
nicht weiter übertragbare und nicht ausschließliche
Recht, die in dem Lizenzschein aufgeführte spezifische
Software und das Dokumentationsmaterial auf
unbestimmte Zeit zu nutzen.
9. Eigentumsvorbehalt
Die Ware
bleibt bis zum vollständigen Ausgleich der
sämtlichen, auch künftig entstehenden Forderungen
gegen den Kunden aus der Geschäftsverbindung - bei
Herausgabe von Wechseln oder Schecks bis zu deren
vorbehaltloser Einlösung - das Eigentum von Solid-Systems-IT.
10. Gewährleistung
Die Gewährleistung richtet sich nach den
gesetzlichen Vorgaben. Sie erfasst ausschließlich
duch grobe oder fahrlässige Fehler Solid-Systems-IT
verursachte Mängel, in Abgrenzung an die Mängel,
welche durch die von Solid-Systems-IT verwendeten
Programme oder Werkzeuge entstehen. Der Kunde
ist sich bewust, das Software zum heuten Zeitpunkt
nicht hunderprozentig fehlerfrei entwickelt werden
kann und erklärt sich damit einverstanden, die
Fehler der Software, welche Solid-Systems-IT zur
Erzeugung oder Realisierung der Kundensoftware
verwendet, sowie die Folgefehler der daraus
resultierenden Fehler von der Gewährleistung
ausgeschlossen sind. Solid-Systems-IT verpflichtet
sich dazu, solche Fremdsoftware gewissenhaft und
fachgerecht im Interesse des Kunden auszuwählen und
einzusetzen.
Die Gewährleistung beginnt mit der
Auslieferung der Software an den Lizenznehmer. Der
Kunde ist verpflichtet die gelieferte Software
unverzüglich zu prüfen.
11. Haftung
Solid-Systems-IT haftet
wie folgt:
Der Höhe
nach unbegrenzt für Schäden, die auf Rechtsmängeln,
zugesicherten Eigenschaften, Arglist oder auf
vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten der
Solid-Systems-IT beruhen.
Für Schäden die aus der
(leicht) fahrlässigen Verletzung wesentlicher
Vertragspflichten (Kardinalpflichten) resultieren, die
vorsätzlich oder grob fahrlässig durch
Erfüllungsgehilfen oder leitende Angestellte
verursacht wurden oder die auf anfänglichem Unvermögen
beruhen, ist die Haftung von Solid-Systems-IT wie
folgt begrenzt:
- Auf
Schäden, mit deren Entstehen man typischerweise
rechnen musste, sowie
- auf die Hälfte der
Lizenzvergütung für die betreffende Vertragssoftware,
sofern es sich um Schäden aus der Überlassung eines
Vertrags-
softwareproduktes handelt, bzw. auf die
Hälfte der im letzten Kalenderjahr für den
betreffenden Service geleisteten Servicegebühr,
sofern
es sich um Schäden aus den vertraglichen
Serviceleistungen handelt;
- Auf den typischen
Wiederherstellungsaufwand, der bei regelmäßiger und
gefahrentsprechender Anfertigung von
Sicherungskopien
eingetreten wäre, wenn es sich um
Schäden handelt, die auf dem Verlust von Daten
beruhen.
Im übrigen ist die Haftung
ausgeschlossen.
Solid-Systems-IT trägt keinerlei
Verantwortung für Inhalte, die der Kunde unter
Verwendung der Software in das Internet und/oder sein
Intranet stellt. Dies gilt auch dann, wenn Solid-Systems-IT den
Kunden bei der Auswahl der Inhalte beraten hat. Der
Kunde wird Solid-Systems-IT von jeglichen Ansprüchen
freistellen, die gegen Solid-Systems-IT wegen der angeblichen
oder tatsächlichen Rechtswidrigkeit von mit unserer
Software verarbeiteten Inhalten gestellt
werden. Sämtliche Kosten, die Solid-Systems-IT in diesem
Zusammenhang entstehen, wird der Kunde
erstatten.
Die vorstehenden Regelungen gelten auch
zugunsten der Zuarbeiter von Solid-Systems-IT.
12. Rechtswahl
Die gesamten
Geschäftsbeziehungen mit den Kunden von Solid-Systems-IT unterliegen
ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik
Deutschland. Die Anwendung des UN-Kaufrechts wird
ausdrücklich ausgeschlossen.
13. Arbeitsergebnisse und Verwertungsrechte
Falls nicht explizit anderes vereinbart wurde,
werden dem Auftragssteller die Ergebnisse der, durch
Solid-System-IT zu erbringenden Dienstleistungen
immer und ausschließlich in schriftlich
ausgearbeiteter Form (z.B. PDF Dokumente) zur
Verfügung gestellt. Dies gilt immer als
Inklusivleistung zu vereinbarten
Kostenvoranschlägen. Systemische Dienstleistungen
werden als Quelltexte, wie auch als betriebsfertiger
Binärcode in der Arbeitsumgebung des Auftraggebers
integriert bereitgestellt werden. Dem Kunden obliegt
die Sicherung der Ergebnisse auf seine eigenen
Server. Die geistigen Rechte an den entwickelten
Funktionalitäten und Dokumenten sind generell für
jeden Einzelfall durch rechtzeitige Absprache mit
den beteiligten Parteien zu klären. Für die durch
Solid-Systems-IT bereitgestellten Funktionalitäten
und Dokumente wird generell eine
Nutzungs-berechtigung im Sinne der Funktionalität
gewährt (Eigennutzung), für erweiterte Rechte an den
durch Solid-Systems-IT Mitarbeitern erbrachten
Funktionalitäten (Kopieren, Weiterverkauf,
großflächige Modifikationen) ist generell die
Genehmigung durch die Autoren erforderlich.
14. Salvatorische Klausel
Sollten
eine oder mehrere der vorstehenden
Vertragsbedingungen, oder daneben etwa abgeschlossener
individueller Vereinbarungen ganz oder teilweise
ungültig sein, berührt das die Wirksamkeit der übrigen
Bedingungen nicht. Beide Vertragspartner sind in
diesem Falle verpflichtet, eine unwirksame durch eine
wirksame Bedingung zu ersetzen, die dem
wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen am nächsten
kommt.
Berlin, 01.01.2006