Solid Systems Enterprise IT Solutions

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäfts- und Zahlungsbedingungen des Solid-Systems-IT Büro für IT-Beratung, Software-Entwicklung und Systemarchitektur

Letzter Stand: 11.12.2015.

1. Geltungsbereich und Vertragsschluss
Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Vertragsbeziehungen und vorvertraglichen Verhandlungen mit Kunden, unabhängig von Art und Umfang der Leistung im Rahmen laufender und zukünftiger Geschäftsverbindungen.
Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden ausdrücklich nicht Vertragsinhalt, auch wenn ihnen seitens der Solid-Systems-IT nicht ausdrücklich widersprochen wird.
Für den Fall das der Kunde die nachfolgenden allgemeinen Geschäfts-bedingungen nicht gelten lassen will, hat er dies vorher schriftlich der Solid-Systems-IT anzuzeigen. Mündliche, telefonische und telegrafische Vereinbarungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der schriftlichen Bestätigung. Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich; sie dienen allein der Aufforderung des Kunden zur Abgabe eines Auftrages; dessen Annahme bleibt Solid-Systems-IT vorbehalten.


2.1 Preise
Alle Preise, auch diejenigen in der Auftragsbestätigung sind freibleibend. Für den Fall wesentlicher Änderungen der den Preis bestimmender Faktoren vor endgültiger Abwicklung der Bestellung bleibt eine entsprechende Anpassung an diese Änderungen vorbehalten.


2.2 Aufwandsangaben und Kostenschätzungen
Um dem Kunden faire und günstige Konditionen zu bieten, verwendet Solid-Systems-IT keine gedeckelten Kostenpläne ( = Kostenerfahrungsschätzung + zus. fixer Kostenpufferbetrag) sondern gibt nur Kostenerfahrungsschätzungen für die Dienstleistungen an. Diese sind in jenem Rahmen verbindlich, dass sich die schätzenden Mitarbeiter von Soldid-Systems-IT nach bestem Wissen und aktuellem Stand der Technik an den bestehenden Erfahrungswerten zu orientieren verpflichten. Weiter verpflichten sich die Mitarbeiter von Solid-Systems-IT, nicht geplante Mehrkosten, durch die von Solid-systems-IT Mitarbeiter verschuldeten groben Fehler und Fahrlässigkeiten in den Kalkulationen dem Auftraggeber nicht weiter zureichen. Sollte der Auftraggeber bis zur Erbringung der Dienstleistung nicht anders von den Auftragnehmern unterrichtet worden sein (siehe nächster Punkt: Regelung im Kostenschätzungs-nachbesserungsfall), ist der tatsächliche Netto-Aufwand durch den Kostenvoranschlag plus 10% des Netto-Arbeitspreises des Kostenvoranschlages - zur Sicherheit des Auftraggebers - als gedeckelt zu verstehen. Für Kostenvoranschläge, deren Netto-Betrag kleiner oder gleich 700 Euro liegt, wird eine pauschale Mehrkostenmaximalgrenze von 70 Euro als Deckelung gesetzt. Weitere Verbindlichkeiten bestehen im Allgemeinen nicht. Insbesondere können sich in der Komplexität bei dem Einsatz moderner IT Infrastrukturlandschaften nicht kalkulierbare Probleme ergeben, welche vor der vollständigen Erbringung der Dienstleistung zur Nachbesserung von Kostenvoranschlägen führen können. Mit einer Vertragsbeziehung zwischen Solid-Systems-IT Mitarbeitern und Auftraggebern willigen die Auftraggeber darin ein, diesen Umstand billigend zur Kenntnis genommen zu haben.


2.3 Regelung im Kostenschätzungsnachbesserungsfall
Solid-Systems-IT Mitarbeiter verpflichten sich dem Auftraggeber weiterhin darin, bei Bekanntwerden unerwarteter Probleme im Zusammenhang mit der Erbringung einer vereinbarten Dienstleistung, welche eine Kostenerhöhung um mehr als 10% (beziehungsweise bei Netto-Kostenvoranschlägen unter 701 Euro, um mehr als 70 Euro) gegenüber dem geschätzten Netto Arbeitsbetrages bedeutet, die Arbeiten vorübergehend einzustellen, dem Kunden umgehend zu informieren und mögliche Alternativen oder Planänderungen zu erörtern.


3. Auftragsannullierung
Auftragsannullierungen bedürfen der ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung durch Solid-Systems-IT.


4. Lieferung
Alle von der Solid-Systems-IT genannten Liefertermine sind unverbindliche Liefertermine , es sei denn, dass ein Liefertermin ausdrücklich schriftlich vereinbart wird. Verlangt der Kunde nach Auftragerteilung Änderungen oder Ergänzungen des Auftrages oder treten sonstige Umstände ein, die der Solid-Systems-IT eine Einhaltung des Liefertermins unmöglich machen, obwohl die Solid-Systems-IT diese Umstände nicht zu vertreten hat, so verschiebt sich der Liefertermin um einen angemessenen Zeitraum. Wird die Solid-Systems-IT an der rechtzeitigen Vertragserfüllung z. B. durch Beschaffungs-, Fabrikations- oder Lieferstörungen bei ihr oder ihrem Zulieferanten gehindert, so gelten die allgemeinen Rechtsgrundsätze mit der Maßgabe, dass der Kunde nach Ablauf von einem Monat eine Nachfrist von 6 Wochen setzten kann. Ist die Nichteinhaltung eines verbindlichen Liefertermins nachweislich auf Krieg, Aufruhr, Streik oder Aussperrung oder aus sonstige nach allgemeinen Rechtsgrundsätzen von der Solid-Systems-IT nicht zu vertretende Umstände zurückzuführen, so wird die Lieferfrist angemessen verlängert. Der Kunde kann vom Vertrag zurücktreten, wenn die Solid-Systems-IT nach Ablauf der verlängerten Frist eine angemessene Nachfrist zur Lieferung nicht erfüllt Der Rücktritt hat schriftlich zu erfolgen. Wird der Solid-Systems-IT die Vertragserfüllung aus den vorgenannten Gründen ganz oder teilweise unmöglich, so wird sie von ihrer Lieferpflicht befreit.


4.1 Notfallsupport
Diese Form der Dienstleistung wird von Solid-Systems-IT ausschließlich Kunden angeboten, welche sich bereits zum Eintreten eines System-Notfalls in geschäftlichen Beziehungen mit Solid-Systems-IT befinden. Hierbei ist ein Notfall im engeren Sinne als ein Defekt von durch Solid-Systems-IT bereitgestellte oder betreute Computerbetriebsysteme und Software zu verstehen. Weiter wird vorrausgesetzt, dass die Nichtbehebung des Systemdefekts des Kunden im Zeitraum weniger Tage schwerwiegende, schädigende Konsequenzen für den Kunden in juristischem oder finanziellem Sinne mit sich zu bringen droht. Ein Beispiel ist die Nichteinhaltung eines Liefervertrages durch den Kunden gegenüber Dritten.
Darüber hinaus darf der Systemfehler nicht fahrlässig durch den Notfallsupport in Anspruch nehmenden Kunden bedingt worden sein.
Notfallsupport ist dahingehend von gewöhnlichem Support zu unterscheiden, dass diese Dienstleistung durch Solid-Systems-IT priorisiert gegenüber gewöhnlichen Nichtnotfalldienstleistungen in der Reihenfolge der Bekanntmachung des Eintretens des Notfallsupportbedarfs bei Solid-Systems-IT durch den Inanspruchnehmer, abgearbeitet wird. Hierbei wird von Solid-Systems-IT versucht, schnellstmöglich für den Systemdefekt eine kurz oder mittelfristig tragbare, möglicherweise provisorische Lösung bereitzustellen, die dem Kunden Linderung seines Notstandes bedeutet und deren vollständige langfristige Lösung im Umfang einer normal priorisierten Dienstleistung durch Solid-Systems-IT nachträglich von den Kunden beauftragt werden kann. Über das bereits bestehende Geschäftsverhältnis zwischen dem Notfall erleidenden Kunden und Solid-Systems-IT ist ein schriftlicher Vertrag zur Notfalldienstleistungsbereitschaft von Solid-Systems-IT bezüglich dem, durch den Systemdefekt betroffenen Computersystem des Kunden erforderlich, welcher mindestens vier Wochen vor dem Eintreten des Defektes abgeschlossen wurde. Solid-Systems-IT übernimmt mit der Leistung von Notfallsupport keinerlei Garantie oder Haftung gegenüber den in Verzug oder anderweitige Gefahr geratenen Verpflichtungen vertraglicher Natur, welche der in Notfall geratene Kunde gegenüber Dritten schuldet.


4.2 Arbeitszeiten
Die regulären Geschäfts- und Arbeitszeiten von Solid-Systems-IT sind, soweit nicht anders schriftlich vereinbart, Werktags von 9 bis 18 Uhr.
In Fällen eines berechtigten Notfallsupports nach Abs. 4.1 dieser AGB. können Mitarbeiter von Solid-Systems-IT auch außerhalb dieser Arbeitszeiten tätig werden, es besteht jedoch keinerlei Anspruch des Kunden auf Dienstleistung durch Solid-Systems-IT außerhalb von regulären Werktagen und Zeiten.
Abwesenheit der Mitarbeiter von Solid-Systems-IT bedingt durch höhere Gewalt, Krankheit oder vorher angekündigten Urlaub sind ebenfalls nicht als regulärer Arbeitszeitraum von Solid-Systems-IT zu rechnen.


4.3 Lieferung nach 4. : Ergänzung zum Notfallsupport
Durch die den zu leistenden Notfallsupport an einem oder mehreren Kunden können Dritten, die ebenfalls Kunden von Solid-Systems-IT sind und aktuell noch nicht abgeschlossene Projekte mit Solid-Systems-IT besitzen, Verzögerungen entstehen. Die Kunden von Solid-Systems-IT erklären sich im gemeinsamen Interesse bereit, Verzögerungen, die 4 Wochen nicht überschreiten und durch legitimen Notfallsupport von Solid-Systems-IT verursacht sind, billigend in Kauf zu nehmen. Sollte die Verzögerung diese 4 Wochen überschreiten, ist der betroffene Kunde berechtigt, schriftlich von dem Vertrag mit Solid-Systems-IT zurückzutreten, Aufwände für die von Solid-Systems-IT bereits geleistete Arbeit an den vom Vertrag zurücktretenden Kunden sowie andere diesbezügliche Unkosten sind Solid-Systems-IT durch die zurücktretende Vertragspartei zu erstatten, die Ansprüche auf eine weitere Fertigstellung des Projektes erlischt über dies mit der Rücktrittsbekundung des Kunden.
Kunden, welche Notfallsupport von Solid-Systems-IT erfahren und deren andere, Nichtnotfallsupport-Projekte mit Solid-Systems-IT dadurch in Verzug geraten, entsteht daraus jedoch kein Rücktrittsrecht gegenüber den gemeinsamen Nichtnotfallsupport-Projekten mit Solid-Systems-IT.


5. Zahlung und Verzug
Hardware und Software werden auch im Rahmen eines Gesamtauftrages sofort in Rechnung gestellt. Alle Rechnungen der Solid-Systems-IT sind innerhalb von 10 Tagen ab Rechnungsdatum zahlbar. Maßgebend ist das Datum des Einganges der Zahlung bei der Solid-Systems-IT. Kommt der Kunde mit fälligen Zahlungen mehr als 7 Tage in Verzug, so ist die Solid-Systems-IT berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 5% über dem jeweiligen Referenzzinssatz der Europäischen Zentralbank zu berechnen. Kommt es im Rahmen eines fortlaufenden Wartungs- oder Pflegevertrags zum Zahlungsverzug der durch den Kunden an Solid-Systems-IT dafür geschuldeten Posten von mehr als vier Wochen, steht es Solid-Systems-IT frei, in dem entsprechenden Vertag so lange leistungsfrei zu bleiben, bis sämtliche ausstehenden Posten mit dem Kunden durch den Kunden beglichen wurden. Die hierdurch ausbleibenden wiederkehrenden Leistungen aus dem Vertrag nimmt der Kunde durch seinen Zahlungsverzug billigend in Kauf. Die Verpflichtung zur Entrichtung der aus dem Vertrag entstandenen, wiederkehrenden Gebühren durch den Kunden erlischt auch in der Zeit, in welcher Solid-Systems-IT leistungsfrei bleibt, dadurch nicht. Weitere Ansprüche bleiben unberührt.


6. Rücktrittsrecht
Hängt die Liefermöglichkeit von der Belieferung durch einen Vorlieferanten ab und scheitert diese Belieferung aus Gründen, die Solid-Systems-IT nicht zu vertreten hat, so ist Solid-Systems-IT zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.
Erhält Solid-Systems-IT nach Vertragsschluss Kenntnis von Tatsachen, die auf fehlende Kreditwürdigkeit des Kunden schließen lassen, so ist Solid-Systems-IT zum Rücktritt berechtigt, wenn der Käufer trotzdem zur Zug-um-Zug-Leistung oder Sicherheitsleistung nicht bereit ist.


7. Patent- und Urheberrechte
Die Solid-Systems-IT bleibt Inhaberin aller Urheber-, und Nutzungsrechte an der dem Kunden überlassenen Software, einschließlich der gesamten Dokumentation, auch wenn der Kunde sie verändert. Ohne die schriftliche Zustimmung von Solid-Systems-IT dürfen weder die Software noch die Unterlagen, weder mittelbar noch unmittelbar, Dritten zugänglich gemacht werden.


8. Überlassung von Software
Zwischen der Solid-Systems-IT und dem Kunden wird in einem gesonderten Vertragswerk, dem Rahmenvertrag, folgendes geregelt: Vertragsgegenstand, Vertragsdauer, Leistungsumfang, Nutzungsbedingungen für die beschriebene Software, Nutzung von Fremdsoftware, Beratungs- und Pflegeleistungen, Mitwirkungspflichten des Kunden, die Abnahme durch den Kunden, die Vergütung, die Gewährleistung, Haftung, Geheimhaltung und Datenschutz.
Welche Leistungen im einzelnen von Solid-Systems-IT zu erbringen sind ergibt sich aus den Leistungsscheinen und dem Software-Pflegevertrag, die als Anlagen zu dem Rahmenvertrag genommen werden. Die Solid-Systems-IT gewährt dem Kunden das nicht weiter übertragbare und nicht ausschließliche Recht, die in dem Lizenzschein aufgeführte spezifische Software und das Dokumentationsmaterial auf unbestimmte Zeit zu nutzen.


9. Eigentumsvorbehalt
Die Ware bleibt bis zum vollständigen Ausgleich der sämtlichen, auch künftig entstehenden Forderungen gegen den Kunden aus der Geschäftsverbindung - bei Herausgabe von Wechseln oder Schecks bis zu deren vorbehaltloser Einlösung - das Eigentum von Solid-Systems-IT.


10. Gewährleistung
Die Gewährleistung richtet sich nach den gesetzlichen Vorgaben. Sie erfasst ausschließlich duch grobe oder fahrlässige Fehler Solid-Systems-IT verursachte Mängel, in Abgrenzung an die Mängel, welche durch die von Solid-Systems-IT verwendeten Programme oder Werkzeuge entstehen. Der Kunde ist sich bewust, das Software zum heuten Zeitpunkt nicht hunderprozentig fehlerfrei entwickelt werden kann und erklärt sich damit einverstanden, die Fehler der Software, welche Solid-Systems-IT zur Erzeugung oder Realisierung der Kundensoftware verwendet, sowie die Folgefehler der daraus resultierenden Fehler von der Gewährleistung ausgeschlossen sind. Solid-Systems-IT verpflichtet sich dazu, solche Fremdsoftware gewissenhaft und fachgerecht im Interesse des Kunden auszuwählen und einzusetzen. Die Gewährleistung beginnt mit der Auslieferung der Software an den Lizenznehmer. Der Kunde ist verpflichtet die gelieferte Software unverzüglich zu prüfen.


11. Haftung
Solid-Systems-IT haftet wie folgt:
Der Höhe nach unbegrenzt für Schäden, die auf Rechtsmängeln, zugesicherten Eigenschaften, Arglist oder auf vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten der Solid-Systems-IT beruhen.
Für Schäden die aus der (leicht) fahrlässigen Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) resultieren, die vorsätzlich oder grob fahrlässig durch Erfüllungsgehilfen oder leitende Angestellte verursacht wurden oder die auf anfänglichem Unvermögen beruhen, ist die Haftung von Solid-Systems-IT wie folgt begrenzt:
- Auf Schäden, mit deren Entstehen man typischerweise rechnen musste, sowie
- auf die Hälfte der Lizenzvergütung für die betreffende Vertragssoftware, sofern es sich um Schäden aus der Überlassung eines Vertrags-
softwareproduktes handelt, bzw. auf die Hälfte der im letzten Kalenderjahr für den betreffenden Service geleisteten Servicegebühr, sofern
es sich um Schäden aus den vertraglichen Serviceleistungen handelt;
- Auf den typischen Wiederherstellungsaufwand, der bei regelmäßiger und gefahrentsprechender Anfertigung von Sicherungskopien
eingetreten wäre, wenn es sich um Schäden handelt, die auf dem Verlust von Daten beruhen.
Im übrigen ist die Haftung ausgeschlossen.
Solid-Systems-IT trägt keinerlei Verantwortung für Inhalte, die der Kunde unter Verwendung der Software in das Internet und/oder sein Intranet stellt. Dies gilt auch dann, wenn Solid-Systems-IT den Kunden bei der Auswahl der Inhalte beraten hat. Der Kunde wird Solid-Systems-IT von jeglichen Ansprüchen freistellen, die gegen Solid-Systems-IT wegen der angeblichen oder tatsächlichen Rechtswidrigkeit von mit unserer Software verarbeiteten Inhalten gestellt werden. Sämtliche Kosten, die Solid-Systems-IT in diesem Zusammenhang entstehen, wird der Kunde erstatten.
Die vorstehenden Regelungen gelten auch zugunsten der Zuarbeiter von Solid-Systems-IT.


12. Rechtswahl
Die gesamten Geschäftsbeziehungen mit den Kunden von Solid-Systems-IT unterliegen ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Anwendung des UN-Kaufrechts wird ausdrücklich ausgeschlossen.


13. Arbeitsergebnisse und Verwertungsrechte
Falls nicht explizit anderes vereinbart wurde, werden dem Auftragssteller die Ergebnisse der, durch Solid-System-IT zu erbringenden Dienstleistungen immer und ausschließlich in schriftlich ausgearbeiteter Form (z.B. PDF Dokumente) zur Verfügung gestellt. Dies gilt immer als Inklusivleistung zu vereinbarten Kostenvoranschlägen. Systemische Dienstleistungen werden als Quelltexte, wie auch als betriebsfertiger Binärcode in der Arbeitsumgebung des Auftraggebers integriert bereitgestellt werden. Dem Kunden obliegt die Sicherung der Ergebnisse auf seine eigenen Server. Die geistigen Rechte an den entwickelten Funktionalitäten und Dokumenten sind generell für jeden Einzelfall durch rechtzeitige Absprache mit den beteiligten Parteien zu klären. Für die durch Solid-Systems-IT bereitgestellten Funktionalitäten und Dokumente wird generell eine Nutzungs-berechtigung im Sinne der Funktionalität gewährt (Eigennutzung), für erweiterte Rechte an den durch Solid-Systems-IT Mitarbeitern erbrachten Funktionalitäten (Kopieren, Weiterverkauf, großflächige Modifikationen) ist generell die Genehmigung durch die Autoren erforderlich.


14. Salvatorische Klausel
Sollten eine oder mehrere der vorstehenden Vertragsbedingungen, oder daneben etwa abgeschlossener individueller Vereinbarungen ganz oder teilweise ungültig sein, berührt das die Wirksamkeit der übrigen Bedingungen nicht. Beide Vertragspartner sind in diesem Falle verpflichtet, eine unwirksame durch eine wirksame Bedingung zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen am nächsten kommt.

Berlin, 01.01.2006